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Unterweisung: Pflicht, aber kein Papierkram

Warum die jährliche Unterweisung mehr kann, als eine Unterschrift einzusammeln.
29. Juli 2026 durch
Unterweisung: Pflicht, aber kein Papierkram

Einmal im Jahr unterweisen — das steht im Gesetz. Was dort nicht steht: dass es eine Folienschlacht sein muss. Eine gute Unterweisung nimmt echte Situationen aus dem eigenen Betrieb und zeigt, wie man richtig reagiert.

Online-Unterweisungen haben dabei einen praktischen Vorteil: Jeder lernt im eigenen Tempo, der Nachweis liegt automatisch in der Akte, und der Prüfcode auf dem Zertifikat macht ihn jederzeit nachprüfbar.

Inhaltlich gehört mehr hinein als der Hinweis auf den Helm: was der Arbeitgeber stellen muss, was Beschäftigte einhalten müssen — und wann eine Arbeit abgelehnt werden darf. Wer das einmal sauber erklärt bekommt, unterschreibt nicht nur, sondern versteht.

Grundlage ist § 4 der DGUV Vorschrift 1: unterwiesen wird vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig — in der Praxis mindestens einmal im Jahr. Wie das ohne Folienschlacht geht, zeigt unsere Grundunterweisung Arbeitssicherheit.

Wichtig bleibt: Die Unterweisung ersetzt kein Gespräch. Wer Fragen aus dem Team ernst nimmt, bekommt Hinweise auf Gefährdungen, die in keiner Vorlage stehen.

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