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Die Gefährdungsbeurteilung ist die gesetzliche Grundlage des Arbeitsschutzes (§ 5 Arbeitsschutzgesetz): Der Arbeitgeber ermittelt die Gefährdungen und leitet Maßnahmen ab. Im Windpark ist sie zugleich das Fundament für Beschilderung, Unterweisungen und den Notfallplan.

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